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Servicebereich - Infos & Anträge

Hier finden Sie schnell und unkompliziert alle notwendigen Informationen zu unseren Angeboten.

Ihr Weg zur Kur - Fragen & Antworten

Anfahrt zur Klinik

Auf den Seiten unserer Kliniken finden Sie genaue Beschreibungen zur Anreise. 

Vorsorgeklinik Norddeich - (Mutter-Kind-Kur)

Vorsorgeklinik Juist (Kur für Mütter und Frauen)

Belegung & Beratung Vorsorgeklinik "Haus am Deich" in Norddeich
Telefon: 0511 990 45 -0/-10/-13
E-Mail: norddeich@regenesa.de
 

Belegung & Beratung Vorsorgeklinik "Die Insel" auf Juist
Telefon: 0511 990 45 -0/-10/-13
E-Mail: juist@regenesa.de


Telefonisch erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr, zusätzlich mittwochs und donnerstags bis 15.30 Uhr.

Bitte beachten Sie: Wir reservieren nur mit gültiger Kostenbewilligung Ihrer Krankenkasse und führen grundsätzlich eine medizinische Aufnahmeprüfung durch. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital durch Ihre Krankenkasse. Eine Buchung ist ohne digitale Anmeldung nicht möglich. Eine Anmeldung mit Bewilligung der Rentenversicherung ist nicht möglich.

Bundesweit einheitliche Verordnungsformulare für Vorsorgemaßnahmen

Seit dem 1. Oktober 2018 gibt es für Vorsorgemaßnahmen für Mütter/Mutter-Kind und Väter/Vater-Kind ein neues Verordnungsformular (Muster 64) sowie für Kinder, bei denen ein Gesundheitsproblem vorliegt. Das "Ärztliche Attest Kind" (Muster 65) sollte beigefügt werden bei Gesundheitsstörungen, z. B. psychische Auffälligkeiten, Erkrankungen, ebenso wie z. B. bei Behinderungen, Entwicklungsverzögerungen oder anderen Faktoren, die als Information für die Klinikzuweisung wichtig ist. Alle Kinder, die an der Mutter-Kind-Maßnahme oder Vater-Kind-Maßnahme teilnehmen sind auch auf dem Vorsorge-Verordnungsformular (Muster 64) der Mutter/ des Vaters mit aufzuführen.

Die neuen Verordnungsformulare sind in der ärztlichen Praxissoftware hinterlegt oder können per Blankoformulardruck ausgestellt werden.

 

Die Krankenkassen tragen die Kosten der Kur ganz oder teilweise

  • als medizinische Vorsorgemaßnahme (§ 24 SGB V) für Frauen/Mütter/Kinder
  • Beihilfe und private Krankenkassen: Unsere Kliniken sind als Sanatorium anerkannt und somit beihilfefähig
  • Laut § 61 SGB V zahlen Sie die gesetzlich festgelegte Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. Ihre Kinder sind zuzahlungsfrei. Sollte Ihnen auch die Zuzahlung nicht möglich sein, so wenden Sie sich an Ihre Beraterin. Je nach Ihrer finanziellen Situation können wir Sie gegebenenfalls mit Spendengeldern unterstützen.

Durch das Gespräch mit der Beratungs- und Vermittlungsstelle gehen Sie gut vorbereitet zu Ihrer Krankenkasse. Über Ihren Antrag entscheidet immer Ihre Krankenkasse. Sollte der Kurantrag nicht genehmigt werden, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Auch dabei hilft Ihnen Ihre Beraterin.

Für den Kurantrag stellt Ihr Arzt Ihnen ein Attest aus, welches in der Praxissoftware hinterlegt ist (Muster 64 für die Mutter, Muster 65 für das Kind). Sie schildern Ihre gesundheitliche Situation und auch die momentanen Lebensumstände. Wenn Sie eine Kurempfehlung erhalten, lassen Sie sich Ihre Krankheit und gegebenenfalls auch die Ihres Kindes gleich schriftlich attestieren und möglichst genau beschreiben. Mit diesem Attest gehen Sie dann wieder in die Beratungs- und Vermittlungsstelle, die für Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen kann, wenn Sie es nicht selbst tun möchten.

In einer der Beratungs- und Vermittlungsstellen bei den Diakonischen Werken/Wohlfahrtsverbänden können Sie sich in einem persönlichen Gespräch über alle Möglichkeiten einer Kur informieren.

Das für eine Kur notwendige Attestformular für Ihren Antrag, das Selbstauskunftsformular für Sie und Ihr Kind sowie weitere Formulare können Sie auf unserer Seite herunterladen.

Bei den Beratungs- und Vermittlungsstellen hilft man Ihnen gern bei allen anfallenden Formalitäten, beim Ausfüllen des Antrags, bei der Genehmigung der Kur durch die Krankenkasse sowie bei der Wahl der für Sie geeigneten Klinik. Wenn die Krankenkasse die Kur bewilligt hat, übermittelt sie alle erforderlichen Unterlagen digital an die jeweilige Klinik. Ihre Beraterin steht Ihnen weiterhin für Ihre Fragen zur Verfügung und stellt nach Bedarf auch Kontakt zur Klinik her.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§24 SGB V) haben Anspruch auf eine stationäre Vorsorgemaßnahme grundsätzlich alle berufstätigen und nicht berufstätigen Frauen und Männer in Familienverantwortung, wenn die Ärztin/der Arzt

  • die medizinische Notwendigkeit attestiert
  • Frauen, die in aktueller Erziehungs-, Betreuungs- und Pflegeverantwortung stehen für
    • ... leibliche Kinder/ Stiefkinder
    • ... Adoptivkinder/Pflegekinder
    • ... Enkelkinder (bei überwiegender Erziehungsverantwortung der Großeltern)
    • ... pflegebedürftige Angehörige  (§ 23)
  • Kinder können aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen an der stationären Vorsorgemaßnahme teilnehmen (Kostenträger ist ebenfalls die Krankenkasse), in der Regel bis zu einem Alter von 12 Jahren, in Ausnahmefällen auch bis zu 14 Jahren. 

Hinweis: Der Kostenträger für eine Vorsorgemaßnahme ist Ihre Krankenkasse. Bewilligte Rehabilitationsmaßnahmen über die Rentenversicherung können in unseren Kliniken nicht durchgeführt werden

Wünschen Sie weitere Informationen?
Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung?
Dann rufen Sie uns einfach an oder wenden sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

 

Durch die veränderten Lebensbedingungen der Frauen mit Mehrfachbelastungen können schnell ernsthafte Erkrankungen entstehen. Schon bevor Mehrfach- und Überbelastung zu ernsthaften physischen wie psychischen Erkrankungen führt, ist eine stationäre Maßnahme angezeigt. Sie dient als Vorsorgemaßnahme der Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit.

Kurtermine

 VonBis
1. Kur Mittwoch, 08.01.25Mittwoch, 29.01.25
2. Kur Mittwoch, 29.01.25Mittwoch, 19.02.25
3. Kur Mittwoch, 19.02.25Mittwoch, 12.03.25
4. KurMittwoch, 12.03.25Mittwoch, 02.04.25
5. KurMittwoch, 02.04.25Mittwoch, 23.04.25 (Osterferien)
6. KurMittwoch, 23.04.25Mittwoch, 14.05.25
7. KurMittwoch, 14.05.25Mittwoch, 04.06.25
8. KurMittwoch, 04.06.25Mittwoch, 25.06.25 (Pfingsten)
9. KurMittwoch, 25.06.25Mittwoch, 16.07.25 (Sommerferien)
10. KurMittwoch, 16.07.25Mittwoch, 06.08.25 (Sommerferien)
11. KurMittwoch, 06.08.25Mittwoch, 27.08.25 (Sommerferien)
12. KurMittwoch, 27.08.25Mittwoch, 17.09.25 (Sommerferien)
13. KurMittwoch, 17.09.25Mittwoch, 08.10.25
14. KurMittwoch, 08.10.25Mittwoch, 29.10.25 (Herbstferien)
15. KurMittwoch, 29.10.25Mittwoch, 19.11.25
16. KurMittwoch, 19.11.25Mittwoch, 10.12.25

 

 VonBis
1. Kur Dienstag, 07.01.25Dienstag, 28.01.25
2. Kur Dienstag, 28.01.25Dienstag, 18.02.25
3. Kur Dienstag, 18.02.25Dienstag, 11.03.25
4. KurDienstag, 11.03.25Dienstag, 01.04.25
5. KurDienstag, 01.04.25Dienstag, 22.04.25 (Osterferien)
6. KurDienstag, 22.04.25Dienstag, 13.05.25
7. KurDienstag, 13.05.25Dienstag, 03.06.25
8. KurDienstag, 03.06.25Dienstag, 24.06.25 (Pfingsten)
9. KurDienstag, 24.06.25Dienstag, 16.07.25 (Sommerferien)
10. KurDienstag, 15.07.25Dienstag, 05.08.25 (Sommerferien)
11. KurDienstag, 05.08.25Dienstag, 26.08.25 (Sommerferien)
12. KurDienstag, 26.08.25Dienstag, 16.09.25 (Sommerferien)
13. KurDienstag, 16.09.25Dienstag, 07.10.25
14. KurDienstag, 07.10.25Dienstag, 28.10.25 (Herbstferien)
15. KurDienstag, 28.10.25Dienstag, 18.11.25
16. KurDienstag, 18.11.25Dienstag, 09.12.25

 

Urlaub für Familien auf Spiekeroog

Als gemeinnützige Familienferienstätte möchten wir möglichst vielen Familien einen Urlaub im "Haus Seerose" ermöglichen, insbesondere kinderreichen und einkommensschwächeren Familien. 

Alle Informationen zu unseren 21 schönen Ferienwohnungen in unserer Familienferienstätte auf Spiekeroog finden Sie hier: 

Mehr Infos

Sie möchten Ihren Urlaub im Haus Seerose buchen?

Dann freuen wir uns über Ihre Anfrage!
Telefon: 04976 999 398
Mail: spiekeroog@regenesa.de

Telefonisch erreichen Sie uns täglich von Montag bis Freitag von 8 bis 10 Uhr und von 16 bis 17 Uhr.
Werfen Sie gerne einen Blick in unseren Belegungskalender.

Auf den Seite unserer Familienferienstätte "Haus Seerose" finden Sie genaue Beschreibungen zur Anreise. 

Mehr Infos

Kontakt

Regenesa gGmbH
Mütter-Klinik "Die Insel"

Billstraße 14
26571 Juist

Telefon 0511 99045 0/10/13
E-Mail Kontakt
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Mutter-Kind-Klinik "Haus am Deich"

Badestraße 18
26506 Norden – Norddeich

Telefon 0511 99045 0/10/13
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Familienferienstätte "Haus Seerose"

In d´ Kamp 7
26474 Spiekeroog

Telefon 04976 999 39 82
E-Mail Kontakt
Regenesa gGmbH
Geschäftsstelle Regenesa

Knochenhauerstraße 33
30159 Hannover

Telefon 0511 99045 0/10/13
E-Mail Kontakt

Bitte senden Sie Ihre Anfragen bitte per E-Mail möglichst konkret an die jeweilige Klinik/Familienferienstätte, damit wir zeitnah und ebenso konkret auf Ihre Anfrage reagieren können. Buchungen sind telefonisch nicht möglich.

Belegung & Beratung
Telefon: 0511 99045 - 0 / -10 / - 13
Telefonisch erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr und zusätzlich mittwochs und donnerstags bis 15.30 Uhr.