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Wünschen
Sie weitere Informationen? Benötigen Sie Hilfe bei der
Antragstellung? Dann rufen Sie uns
einfach an. Wir senden Ihnen Informationsmaterial zu und
beraten Sie gern. Auf unserer Seite Kontakt
finden Sie Telefon, Fax und E-Mail unserer Beraterinnen in unseren
Therapiezentren.
Selbstverständlich können Sie sich auch an Ihr örtliches
Diakonisches Werk wenden. Darüber
hinaus wollen wir Ihnen mit den folgenden Antworten
Hilfestellungen zu Ihrem „Weg zur Kur“ geben.
Wann brauche ich eine Kur?
Schon Schwangerschaft und Geburt sind eine körperliche und seelische Höchstleistung. Daraus, und aus den veränderten Lebensbedingungen einer Mutter mit Mehrfachbelastungen können schnell ernsthafte Erkrankungen entstehen. Symptome wie Rückenschmerzen, Schlafstörungen bis hin zu Depressionen sind eindeutige Zeichen.
Wer kann denn überhaupt eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur beantragen?
Grundsätzlich alle Frauen, die Kinder erziehen oder erzogen haben. Und deren Ärztin oder Arzt die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme attestiert hat. Wie stelle ich den Antrag?
In einer von 1500 Beratungs- und Vermittlungsstellen bei den
Wohlfahrtsverbänden können Sie sich in einem persönlichen
Gespräch über alle Möglichkeiten einer Kur informieren.
Das für eine Kur notwendige Attestformular für Ihren Antrag, das
Selbstauskunftsformular für Sie und Ihr Kind, können Sie sich
als .pdf Datei herunter laden:
Bei den
Beratungs- und Vermittlungsstellen hilft man Ihnen gerne bei allen
anfallenden Formalitäten, beim Ausfüllen des Antrages, bei der
Genehmigung der Kur durch die Krankenkasse sowie bei der Wahl der
geeigneten Einrichtung. Die BeraterInnen kümmern sich nach der
Genehmigung auch um Ihre Anmeldung.
Was macht meine Ärztin/mein Arzt?
Mit den Attestformularen aus Ihrer Beratungs- und Vermittlungsstelle gehen Sie zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Sie schildern Ihre gesundheitliche Situation und auch die momentanen Lebensumstände. Wenn Sie eine Kurempfehlung erhalten, lassen Sie sich Ihre Krankheit und gegebenenfalls auch die Ihres Kindes gleich schriftlich attestieren und möglichst genau beschreiben. Mit diesem Attest gehen Sie dann wieder in die Beratungs- und Vermittlungsstelle.
Wer entscheidet über den Kurantrag?
Durch das Gespräch in der Beratungs- und Vermittlungsstelle gehen
Sie gut vorbereitet zu Ihrer Krankenkasse. Über Ihren Antrag
entscheidet immer Ihre Krankenkasse. Sollte der Kurantrag nicht
genehmigt werden, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Dabei hilft
ihnen die BeraterIn.
Kann ich mir die Kur finanziell leisten?
Die Krankenkassen tragen die vollen Kosten der Kur. Sie selbst
zahlen die gesetzlich festgelegte Zuzahlung von 10 Euro pro Tag.
Kinder sind zuzahlungsfrei. Sollte Ihnen auch die Zuzahlung nicht
möglich sein, so wenden Sie sich an Ihre BeraterIn. Je nach Ihrer
finanziellen Situation können wir Sie gegebenenfalls mit
Spendengeldern unterstützen.
Bundesweit gibt es 1500 Beratungsstellen für Mütter- oder Mutter-Kind-Kuren, die Sie in allen Fragen rund um die Kur beraten werden.
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