ReGenesa - Frauen und Mutter-Kind Vorsorge & Reha Kur

Frauen und Mutter-Kind Vorsorge & Reha
Therapiezentren des Frauenwerks
der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers e.V.

Startseite | Kontakt | Drucken

Therapiezentren für Frauen

Therapiezentren für Mutter u. Kind

ReGenesa - Frauen und Mutter-Kind Vorsorge & Reha KurReGenesa - Frauen und Mutter-Kind Vorsorge & Reha Kur ReGenesa - Frauen und Mutter-Kind Vorsorge & Reha KurReGenesa - Frauen und Mutter-Kind Vorsorge & Reha Kur
 
 
SERVICE-CENTER 
Beratung und Vermittlung
 
 

 
 

Weitere Informationen

 
Zum lesen von .pdf-Dateien benötigen sie den Acrobat-Reader der Firma Adobe, den Sie hier gratis herunter laden können.

 

Wünschen Sie weitere Informationen? Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung? Dann rufen Sie uns einfach an. Wir senden Ihnen Informationsmaterial zu und beraten Sie gern. Auf unserer Seite Kontakt finden Sie Telefon, Fax und E-Mail unserer Beraterinnen in unseren Therapiezentren.
Selbstverständlich können Sie sich auch an Ihr örtliches Diakonisches Werk wenden.

Darüber hinaus wollen wir Ihnen mit den folgenden Antworten Hilfestellungen zu Ihrem  „Weg zur Kur“ geben.

Wann brauche ich eine Kur? 
Schon Schwangerschaft und Geburt sind eine körperliche und seelische Höchstleistung. Daraus, und aus den veränderten Lebensbedingungen einer Mutter mit Mehrfachbelastungen können schnell ernsthafte Erkrankungen entstehen. Symptome wie Rückenschmerzen, Schlafstörungen bis hin zu Depressionen sind eindeutige Zeichen.

Wer kann denn überhaupt eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur beantragen?
Grundsätzlich alle Frauen, die Kinder erziehen oder erzogen haben. Und deren Ärztin oder Arzt die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme attestiert hat.

Wie stelle ich den Antrag?
In einer von 1500 Beratungs- und Vermittlungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden können Sie sich in einem persönlichen Gespräch über alle Möglichkeiten einer Kur informieren.
Das für eine Kur notwendige Attestformular für Ihren Antrag, das Selbstauskunftsformular für Sie und Ihr Kind, können Sie sich als .pdf Datei herunter laden:

Bei den Beratungs- und Vermittlungsstellen hilft man Ihnen gerne bei allen anfallenden Formalitäten, beim Ausfüllen des Antrages, bei der Genehmigung der Kur durch die Krankenkasse sowie bei der Wahl der geeigneten Einrichtung. Die BeraterInnen kümmern sich nach der Genehmigung auch um Ihre Anmeldung.

Was macht meine Ärztin/mein Arzt?
Mit den Attestformularen aus Ihrer Beratungs- und Vermittlungsstelle gehen Sie zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Sie schildern Ihre gesundheitliche Situation und auch die momentanen Lebensumstände. Wenn Sie eine Kurempfehlung erhalten, lassen Sie sich Ihre Krankheit und gegebenenfalls auch die Ihres Kindes gleich schriftlich attestieren und möglichst genau beschreiben. Mit diesem Attest gehen Sie dann wieder in die Beratungs- und Vermittlungsstelle.

Wer entscheidet über den Kurantrag?
Durch das Gespräch in der Beratungs- und Vermittlungsstelle gehen Sie gut vorbereitet zu Ihrer Krankenkasse. Über Ihren Antrag entscheidet immer Ihre Krankenkasse. Sollte der Kurantrag nicht genehmigt werden, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Dabei hilft ihnen die BeraterIn.

Kann ich mir die Kur finanziell leisten?
Die Krankenkassen tragen die vollen Kosten der Kur. Sie selbst zahlen die gesetzlich festgelegte Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. Kinder sind zuzahlungsfrei. Sollte Ihnen auch die Zuzahlung nicht möglich sein, so wenden Sie sich an Ihre BeraterIn. Je nach Ihrer finanziellen Situation können wir Sie gegebenenfalls mit Spendengeldern unterstützen.

Bundesweit gibt es 1500 Beratungsstellen für Mütter- oder Mutter-Kind-Kuren, die Sie in allen Fragen rund um die Kur beraten werden.

 
 
 

  Seitenanfang

Startseite | Kontakt | Service-Center | Drucken | Impressum | © 2009 ReGenesa
Unsere Therapiezentren: Bad Bevensen | Juist | Hahnenklee | Norddeich